GPDP verhängt 200.000 Euro Bußgeld gegen Amiu s.p.a.

Italien: Amiu s.p.a. betreibt für die italienische Gemeinde Tarent (italienisch: Taranto) die städtische Müllabfuhr und befindet sich in 100%iger Trägerschaft der Gemeinde.
Um der illegalen Müllentsorgung im öffentlichen Raum entgegenzuwirken, hatte das Unternehmen mit Genehmigung der Gemeinde an ausgewählten Orten Videoüberwachungskameras, sog. Kamerafallen, installiert. Einige der Aufnahmen waren durch Amiu anschließend im sozialen Netzwerk Facebook veröffentlicht worden. Ziel dessen war es nach Angaben des Unternehmens, die Medienwirkung der Videoüberwachung auszubauen und so ihre abschreckende Wirkung zu erhöhen.
Laut Amiu wurden die geposteten Fotos und Videos so bearbeitet, dass weder eine direkte noch eine indirekte Identifikation von Personen möglich war. In einigen Fällen waren Personen jedoch nichtsdestotrotz zu erkennen. Der Bußgeldempfänger führte dies auf einen menschlichen Fehler zurück – der für die Anonymisierung der Aufnahmen zuständige Mitarbeiter sei unaufmerksam gewesen.
Dabei verletzte nach Auffassung der italienischen Datenschutzbehörde bereits die Veröffentlichung auf Facebook als solche den Grundsatz der Zweckbindung. Denn der Zweck, zu dem die Aufnahmen gemacht wurden, lag ausschließlich in der Überführung illegaler Müllentsorgung. Die vom Unternehmen vorgenommene Weiterverarbeitung, mit der u.a. die abschreckende Wirkung der Überwachung befördert werden sollte, war davon nicht mehr gedeckt.
Wie die Behörde im Rahmen ihrer Untersuchung des Weiteren feststellte, hatte der Bußgeldempfänger keinen Datenschutzbeauftragten benannt und das Unternehmen ITS s.r.l. als Subunternehmen beauftragt, ohne dass eine Autorisierung durch die Gemeinde vorlag.
Gegen die Gemeinde Tarent wurde in einem separaten Verfahren ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 150.000 EUR verhängt. .

Veröffentlicht am: 08-06-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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