AEPD verhängt 360 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Der Bußgeldempfänger hatte Videoüberwachungskameras installiert, die mitunter Teile des öffentlichen Raums erfassten. Dies wertete die spanische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Da der Bußgeldempfänger zudem keine Schilder angebracht hatte, die über die Videoüberwachung informierten, stellte die Behörde ebenso eine Verletzung seiner Informationspflicht fest.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 600 EUR wurde aufgrund freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 360 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 07-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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