AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen LODEJU, S.L.
Spanien: Eine vom Restaurantbetreiber zur Überwachung der Sitzgelegenheiten außerhalb seines Lokals versteckt zwischen Pflanzen installierte Videokamera erfasste mitunter Teile des öffentlichen Raums sowie den Eingang eines benachbarten Wohnhauses. Eine Bewohnerin des betroffenen Hauses hatte sich darüber bei der spanischen Datenschutzbehörde beschwert. Diese erkannte in der Videoüberwachung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Des Weiteren stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht von LODEJU, S.L. fest, da keine Informationsschilder angebracht worden waren, die auf die Videoüberwachung hinwiesen. Stattdessen hatte die Beschwerdeführerin von der Kamera nur erfahren, weil der Bußgeldempfänger ihren Ehemann per WhatsApp darüber verständigt hatte, dass er rund um die Uhr Videoüberwachungskameras im Einsatz hatte. .
Veröffentlicht am: 07-06-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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