CNPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Besitzer eines Cafés
Luxemburg: Der Bußgeldempfänger hatte in seinem Lokal zwei Videokameras installiert, welche so ausgerichtet waren, dass sie die Arbeitsbereiche von Beschäftigten permanent im Bild hatten. Dies wertete die luxemburgische Datenschutzbehörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Des Weiteren hatte der Bußgeldempfänger Betroffene nicht ordnungsgemäß über die Videoüberwachung informiert. Zwar waren Aufkleber (und später ein Schild) angebracht worden, die mit Verweis auf Art. 13 DSGVO auf die Videoüberwachung des Lokals hinwiesen. Diese enthielten jedoch keine direkten Angaben zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen, zu den Details der mit der Überwachung einhergehenden Verarbeitung sowie zu den Rechten der Betroffenen. .
Veröffentlicht am: 13-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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