GBA verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Nationale Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen

Belgien: Bei der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (NATIONALE MAATSCHAPPIJ DER BELGISCHE SPOORWEGEN, kurz: NMBS) handelt es sich um die staatliche Eisenbahngesellschaft Belgiens. 
Die belgische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen NMBS eingeleitet, nachdem sie von einem Twitter-Nutzer darauf hingewiesen wurde, dass ein E-Mail-Newsletter des Unternehmens keine Möglichkeit enthielt, sich von ihm wieder abzumelden. Im besagten Newsletter wurde für den „Hello Belgium Railpass“ geworben. Dieser ist ein Sonderticket, das belgischen Bürgern auf Anfrage ausgestellt werden kann und eine Reihe kostenloser Zugfahrten ermöglicht. Die Behörde erkannte in der fehlenden Möglichkeit, den Newsletter direkt über die E-Mails zu deabonnieren, eine Verletzung der Pflicht der NMBS, den Betroffenen die Ausübung ihres Widerspruchrechts zu erleichtern.
Darüber hinaus befand die Behörde, dass die NMBS durch den E-Mail-Versand des Newsletters das Minimalprinzip verletzt hatte. Denn der Newsletter war nicht zur Bearbeitung der Ticketantträge der Betroffenen notwendig und hätte ebensogut auf eine andere Weise veröffentlicht werden können, die nicht der Verarbeitung der Daten der Antragsteller bedurft hätte. Da der Newsletter-Versand nicht zur Erfüllung des Vertrages zwischen NMBS und den Betroffenen erfolgte, entbehrte er nach Auffassung der Behörde dabei überhaupt einer Rechtsgrundlage. Entsprechend stellte die Behörde neben Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der Datenminimierung ebenso die Unrechtmäßigkeit der mit dem Newsletter-Versand einhergehenden Verarbeitung fest.  .

Veröffentlicht am: 06-05-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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