GPDP verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen ASST di Lodi

Italien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, welche ASSTI di Lodi, das Gesundheitsamt der Stadt Lodi, der italienischen Datenschutzbehörde gem. Art. 33 DSGVO gemeldet hatte.
Das Unternehmen URP, ein Dienstleister des Bußgeldempfängers, hatte die Gesundheitsdaten eines Bürgers irrtümlich einer unautorisierten Person offengelegt. Der Betroffene befand sich wegen einer dringlichen medizinischen Untersuchung im Krankenhaus und hatte zwei Personen vermerkt, die in solchen Fällen kontaktiert werden sollten. Da der zuständige URP-Mitarbeiter die beiden hinterlegten Kontaktpersonen nicht erreichen konnte, informierte er stattdessen ein Familienmitglied des Betroffenen, das er persönlich kannte.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht des Gesundheitsamts, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit fest. .

Veröffentlicht am: 27-04-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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