AEPD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen MOVALIA TRASLADOS, S.L.U.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen das Unternehmen aufgenommen, nachdem AGENTE SERVICE TRANSFERS, S.L. sich über die nicht ordnungsgemäße Gestaltung der Cookie-Richtlinien und Datenschutzerklärung auf zwei Websites von MOVALIA TRASLADOS, S.L.U. beschwert hatte. Die Seiten bewarben den Taxi-Service des Bußgeldempfängers.
Auf beiden Websites waren unmittelbar beim Aufruf technisch nicht notwendige Cookies aktiv. Zudem fehlten in den Buchungsformularen der Seiten zum einen Angaben zur Datenverarbeitung und zum anderen konnten die Formulare ohne Kenntnisnahme bzw. Zustimmung zur Datenschutzerklärung verwendet werden.
Eine der Seiten hatte überhaupt keine Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinien. Ebenso fehlten ihr ein Cookie-Banner und – von einer E-Mail-Adresse abgesehen – Angaben zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 2.000 EUR setzte sich zusammen aus insgesamt 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. Aufgrund von freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde die Summe um je 20% auf 1.200 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 26-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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