GPDP verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Azienda sanitaria provinciale di Caltanissetta
Italien: Die italiensiche Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen Azienda sanitaria provinciale di Caltanissetta auf, nachdem ein Betroffener Beschwerde über das Gesundheitsunternehmen eingereicht hatte.
Der Beschwerdeführer hatte dem Bußgeldempfänger ein Schreiben zugesandt, in dem dieser dazu aufgefordert wurde, eine Entscheidung des Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS), des bedeutendsten Sozialversicherungsträgers Italiens, zu respektieren. In dem Brief hatte der Betroffene ausdrücklich darum gebeten, dass jegliche Kommunikation in der Sache ausschließlich an seine persönliche PEC-Adresse, d.h. ein zertifiziertes E-Mail-Postfach, erfolgt. Nichtsdestotrotz hatte Azienda sanitaria provinciale di Caltanissetta seine Antwort auch an die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers des Betroffenen (U.O.S. Ufficio Formazione) gerichtet.
Des Weiteren hatte der Betroffene eine Auskunftsanfrage bzgl. personenbezogener Daten gestellt, die in einem bestimmten Verwaltungsdokument enthalten waren. Der Bußgeldempfänger hatte darauf jedoch nicht reagiert. Auch ein Auskunftsersuchen der Datenschutzbehörde zur Datenverarbeitung aufseiten des Unternehmens blieb unbeantwortet.
Wie die Behörde im Rahmen ihrer Untersuchung außerdem feststellte, hatte Azienda sanitaria provinciale di Caltanissetta die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten nach einer Änderung weder auf seiner Website aktualisiert noch die Behörde über die Änderung informiert. .
Veröffentlicht am: 20-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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