GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Azienda USL Toscana Centro
Italien: Das vorliegende Bußgeld steht mit zwei Datenpannen im Zusammenhang, die das Gesundheitsunternehmen der italienischen Datenschutzbehörde gem. Art. 33 DSGVO gemeldet hatte. Beide Pannen hatten den Falschversand medizinischer Dokumente zum Gegenstand.
Im ersten Fall waren die Krankenakten zweier Betroffener, die von ihrem Auskunftsrecht gemacht hatten, an die falschen Personen versandt worden. Bei der zweiten Panne hatte Azienda USL Toscana Centro die medizinischen Berichte zweier Patienten wegen eines Fehlers des zuständigen Mitarbeiters postalisch an den jeweils anderen Patienten verschickt.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht von Azienda USL Toscana Centro, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Unternehmens fest. .
Veröffentlicht am: 20-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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