AEPD verhängt 1.800 Euro Bußgeld gegen FLORAQUEEN FLOWERING THE WORLD S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil das Unternehmen zwei ihrer Auskunftsanfragen nicht beantwortet hatte.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 3.000 EUR wurde aufgrund von Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung um je 20% auf 1.800 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 19-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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