AEPD verhängt 150.000 Euro Bußgeld gegen BASER COMERCIALIZADORA DE REFERENCIA, S.A.

Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Energieunternehmen ein, nachdem dieses eine unerbetene Änderung an seinem bestehenden Stromvertrag vorgenommen hatte. Die Änderung war von einer betrügerischen Dritten telefonisch beantragt worden und hatte zu einer Erhöhung der Stromversorgung geführt.
Die Betrügerin hatte gegenüber BASER COMERCIALIZADORA DE REFERENCIA angegeben, an der Adresse des Beschwerdeführers zu wohnen und unter Stromausfällen leiden. Als sie daraufhin vom Energieversorger aufgefordert wurde, zum Nachweis ihrer Identität ihren Personalausweis vorzulegen, gab sie den Namen sowie die Personalausweisnummer des Betroffenen an. Dies wurde vom Bußgeldempfänger akzeptiert und sodann eine Änderung der Vertragsbedingungen des Betroffenen durchgeführt.
Nach Auffassung der Datenschutzbehörde konnte sich der Vorfall wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen aufseiten des Bußgeldempfängers ereignen. So hatte BASER COMERCIALIZADORA DE REFERENCIA zum Nachweis dessen, dass ein Anrufer im Auftrag eines Kunden handelte, lediglich die Vorlage des Namens, der ID, der Telefonnummer und der Anschrift des Kunden verlangt. Diese Daten könnten jedoch auch für unautorisierte Dritte leicht zugänglich sein, sodass sie alleine nicht als solcher Nachweis geeignet waren. Da vor dem Hintergrund der inadäquaten Identitätsprüfung die Vertragsänderung ohne Einwilligung des Beschwerdefühers erfolgt war, wertete die Behörde des Weiteren die mit ihr einhergehende Verarbeitung der Daten des Betroffenen als unrechtmäßig.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus 100.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 6 DSGVO und aus 50.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 32 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 12-04-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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