AEPD verhängt 1.500 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger an der Fassade seines Wohnhauses zwei Kameras angebracht hatte, die sowohl eine öffentliche Straße als auch mehrere Nachbargrundstücke im Bild hatten. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Des Weiteren sah die Behörde die Informationspflicht des Bußgeldempfängers verletzt, da er keine Schilder angebracht hatte, die über die Videoüberwachung informierten.
Die zur spanischen Polizei gehörende Guardia Civil einer im Bußgeldbescheid nicht namentlich erwähnten Stadt hatte sich bei der Datenschutzbehörde darüber beschwert.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und aus 500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 11-04-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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