AEPD verhängt 240.000 Euro Bußgeld gegen PAGE GROUP EUROPE

Spanien: Ein Betroffener hatte sich bei der niederländischen Datenschutzbehörde darüber beschwert, dass die zur PAGE GROUP EUROPE gehörende Personalagentur Michael Page für die Beantwortung von Auskunftsanfragen zum Nachweis der Identität die Vorlage mehrerer Dokumente verlangt hatte. Da die Entscheidungen über die Beantwortung von Auskunftsanfragen in der spanischen Niederlassung von Michael Page getroffen wurden, fiel die Zuständigkeit an die spanische Datenschutzbehörde, welche die Untersuchung in enger Zusammenarbeit mit der niederländischen durchführte.
Der über die niederländische Website der Personalagentur registrierte Beschwerdeführer hatte bei Michael Page angefragt, über welche personenbezogene Daten von ihm die Agentur verfügte. Michael Page wollte dem Niederländer den Zugang zu seinen Daten allerdings erst dann gewährten, wenn er seine Identität durch Übersendung einer vollständigen Kopie seines Personalausweises und seiner Versicherungskarte nachwies. Außerdem verlangte der Bußgeldempfänger eine Kopie der aktuellen Energie- oder Wasserrechnung des Betroffenen, um die Richtigkeit seiner Adresse zu prüfen.
Nach Auffassung der spanischen Datenschutzbehörde hatte der Bußgeldempfänger die Vorlage der Dokumente unnötigerweise verlangt, weil die Dokumente nicht benötigt wurden, um die Identität des Antragstellers zu verifizieren. Die Behörde stellte klar, dass als Nachweis der Umstand bereits genügte, dass der Beschwerdeführer mit einem Konto im Online-Portal von Michael Page registriert war, zu dem er als einziger Zugang hatte.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 300.000 EUR wurde aufgrund von freiwilliger Zahlung um 20% auf 240.000 EUR reduziert. .

Veröffentlicht am: 22-03-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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