HmbBfDI verhängt 10.110 Euro Bußgeld gegen Autohandel
Hamburg: Die Hamburger Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil der Autohandel die Gesundheitsdaten eines Beschäftigten ohne Rechtsgrundlage an Dritte übermittelt hatte.
So war Kunden an einer Niederlassung des Bußgeldempfängers außerhalb Hamburgs mitgeteilt worden, dass dortige Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls des Verkaufsleiters erfolgten. Der an über 3.000 Stammkunden versandten Mitteilung ließ sich mitunter der Beginn der Arbeitsunfähigkeit des betroffenen Mitarbeiters entnehmen sowie die Information, dass sein Ausfall vorerst auf unbestimmte Zeit erfolgte.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das DSGVO-Portal hat die Informationen zu dieser Entscheidung ursprünglich auf Anfrage von der Hamburger Datenschutzbehörde erhalten und sie um Angaben aus dem behördlichen Tätigkeitsbericht 2021 erweitert.
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Veröffentlicht am: 15-03-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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