AZOP verhängt 124.150 Euro Bußgeld gegen Energieunternehmen

Kroatien: Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Tankstellenbetreiber. Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die kroatische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger dem Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers nicht nachgekommen war.
Der Beschwerdeführer war Kunde an einer der Tankstellen des Unternehmens. Aufgrund einer mutmaßlich ungenauen Messung beim Betankvorgang hatte er eine Verbraucherbeschwerde eingereicht. Zu diesem Zweck hatte der Betroffene vom Unternehmen eine Kopie der Videoüberwachungsaufzeichnungen, die ihn beim Tanken zeigten, angefordert. Der Tankstellenbetreiber weigerte sich jedoch, der Anfrage des Kunden nachzukommen. Der Bußgeldempfänger begründete dies damit, dass 1) kein schriftliches Ersuchen der zuständigen Datenschutzbehörde vorläge, 2) es keinen hinreichenden Grund für die Anfrage gäbe und 3) eine Herausgabe der Videoaufnahmen die Rechte anderer Kunden beeinträchtigen würde.
Doch auch nachdem die Behörde dem Betroffenen eine allgemeine Stellungnahme in Bezug auf die Verpflichtung von Verantwortlichen, einem Betroffenen entsprechende Überwachungsaufnahmen zur Verfügung zu stellen, übermittelt hatte, erklärte das Unternehmen dem Kunden, dass es nicht in der Lage sei, der Anfrage nachzukommen, da bei ihm Videoüberwachungsaufnahmen nach sieben Tagen gelöscht würden.
Bei der der Bemessung der Bußgeldhöhe berücksichtigte die Behörde erschwerend, dass das Unternehmen möglicherweise wichtige Beweismittel vernichtet hatte und dass es potenziell zu einem finanziellen Vorteil gelangt war, indem es Einbußen vermieden hatte, die ihm im Zuge einer Verbraucherbeschwerde hätten entstehen können. .

Veröffentlicht am: 11-03-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

Globeria Mannschaft

Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.

Globeria Consulting GmbH zeichnet sich als einer der führenden DSGVO-Dienstleister in Deutschland aus und bietet umfassende Lösungen durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB). Unsere Dienstleistungen decken das gesamte Spektrum der DSGVO-Compliance ab und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle rechtlichen Anforderungen effizient erfüllt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für ein beispielloses Datenschutz- und Privacy-Management.

Wir bedienen Berlin, Frankfurt, München, Magdeburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg und ganz Deutschland.
Arbeitszeiten: Montag-Freitag, 09:00-17:00
© 2024 Globeria Consulting GmbH. Alle Rechte vorbehalten.