GPDP verhängt 20.000.000 Euro Bußgeld gegen Clearview AI

Italien: Das vorliegende Bußgeld steht mit biometrischen Profilen im Zusammenhang, welche das US-amerikanische Unternehmen unrechtmäßig von Personen in Italien angefertigt hatte. Die italienische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen Clearview AI aufgenommen, nachdem zuvor mehrere Beschwerden gegen den Bußgeldempfänger eingegangen waren.
Clearview AI bietet einen Service an, mit dem mittels künstlicher Intelligenz biometrische Profile von Personen erstellt werden können. Die dafür benötigten Daten werden dabei aus Fotos der Betroffenen extrahiert. Zu diesem Zweck unterhielt das Unternehmen eine Datenbank mit über 10 Milliarden Bildern von Gesichtern, die durch Web-Scraping aus öffentlichen Internetquellen (u.a. soziale Medien und Online-Videos) aus aller Welt zusammengetragen wurden. Die so erstellten Profile können dabei zusätzlich mit Informationen angereichert werden, die mit diesen Bildern verknüpft sind (z. B. Tag, Standorte, Websites). 
Die Untersuchung der Behörde ergab, dass der Bußgeldempfänger entgegen anderslautenden Verlautbarungen den besagten Service auch zur Auswertung von Personen auf italienischem Staatsgebiet einsetzte (sowohl italienische Staatsbürger als auch andere in Italien ansässige Personen). Nach Auffassung der Behörde wurden die im Besitz des Unternehmens befindlichen personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang unrechtmäßig verarbeitet, da das Interesse des in den USA ansässigen Unternehmens keine angemessene Rechtsgrundlage darstellte.
Des Weiteren hatte Clearview AI die Daten zu anderen Zwecken verarbeitet als denen, für die die Betroffenen sie online zur Verfügung gestellt hatten. Zudem waren keine Löschfristen für die Daten definiert. Dies wertete die Behörde als Verstöße gegen die Grundsätze der Zweckbindung und Speicherbegrenzung. Die Betroffenen waren dabei nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer Daten informiert worden.
Die Bußgeldhöhe setzt sich zusammen aus je 3,8 Mio. EUR für Verstöße gegen die Artikel 5,6 und 9 DSGVO, aus je 2 Mio. EUR für Verstöße gegen die Artikel 12, 13, 14 und 15 DSGVO sowie aus 600 Tsd. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 27 DSGVO.
Neben dem Bußgeld verbot die Behörde dem Unternehmen die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen seines Gesichtserkennungssystems. Ebenso ordnete die Behörde an, dass das Unternehmen die Daten von Personen in Italien löscht und einen Vertreter in der EU benennt. .

Veröffentlicht am: 09-03-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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