UODO verhängt 120.663 Euro Bußgeld gegen Santander Bank Polska S.A.

Polen: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, welche die Bank gem. Art. 33 DSGVO der polnischen Datenschutzbehörde gemeldet hatte.
Ein ehemaliger Mitarbeiter von Santander Bank Polska S.A. behielt trotz seines Ausscheidens aus dem Finanzinstitut weiterhin unbefugten Zugriff auf ZUS, eine vom Bußgeldempfänger verwendete Plattform für elektronische Dienstleistungen. Dadurch war er in der Lage, die Daten von ca. 10.500 Bankangestellten einzusehen, darunter deren Namen, PESEL-Nummern (polnische Personenidentifikationsnummer), Adressen und Informationen zu Krankentagen. Insgesamt hatte sich der Ex-Mitarbeiter nach Beendigung seines Anstellungsverhältnisses noch fünfmal auf der Plattform eingeloggt.
Die Behörde verhängte das Bußgeld, weil Santander Bank Polska die Betroffenen nicht über die Panne benachrichtigt hatte, obwohl für sie ein hohes Risiko bestand. Wie die Behörde betonte, hatte die Bank sich bewusst dazu entschieden, die Betroffenen nicht über den Vorfall zu informieren und hatte selbst im Laufe der Ermittlungen stets erklärt, dies auch in Zukunft nicht tun zu wollen.
Nachtrag vom 04.03.2022 – Latest News-Veröffentlichung des EDPD vom 03.03.2022: 
Nicht nur negative Folgen, sondern auch das Risiko ihres Auftretens gilt als Grund für die Meldung eines Verstoßes. .

Veröffentlicht am: 22-02-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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