GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Azienda socio sanitaria territoriale Nord di Milano
Italien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, die sich bei dem Gesundheitsunternehmen ereignet hatte.
Auf der Website von Azienda socio sanitaria territoriale Nord di Milano (ASST) war zur Buchung von Coronatests das unsichere http-Netzprotokoll (statt https) verwendet worden und der Server, auf dem die Website gehostet wurde, nutzte veraltete und damit unsichere Software. Dabei war es durch Entfernung der Endung „Prenatazione.php“ aus der URL der Website möglich, auf unverschlüsselte Informationen zu einigen Patienten von ASST zuzugreifen, die sich zur Grippeimpfung für die 2020/21-Saision angemeldet hatten. Zu den so exponierten Daten gehörten die Namen, Steuernummern und Telefonnummern der Betroffenen sowie der Ort, an dem die Impfung verabreicht werden sollte.
Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung der Pflicht von ASST, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. Damit einhergehend stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten des Unternehmens fest.
Des Weiteren sah die Behörde Art. 33 DSGVO verletzt, weil ASST ihr die Datenpanne nicht selbst gemeldet hatte. Stattdessen hatte die Behörde durch die Beschwerde eines Betroffenen von dem Vorfall erfahren. .
Veröffentlicht am: 21-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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