AEPD verhängt 1.600 Euro Bußgeld gegen RECLAMADOR, S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil das Unternehmen E-Mail-Werbung an einen Betroffenen verschickt hatte, obwohl dieser zuvor eine Löschung seiner Daten beantragt hatte.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 2.000 EUR setze sich zusammen aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 17 DSGVO und aus 1.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 21 LSSI. Aufgrund von freiwilliger Zahlung wurde das Bußgeld um 20% auf 1.600 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 15-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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