GPDP verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen Progetto Udire S.r.l.
Italien: Ein Betroffener hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, nachdem er von diesem per Post unerbetene Werbung für Hörgeräte erhalten hatte.
Progetto Udire S.r.l. hatte die Werbung im Auftrag des Unternehmens GN Hearing Srl versandt. Die Adresslisten dafür waren von Udibox S.r.l., einem von GN Hearing beauftragten Dienstleister, zur Verfügung gestellt worden. Wie aus der Untersuchung der Behörde hervorging, hatte der Bußgeldempfänger veraltete Listen für die Durchführung der Werbekampagne verwendet. In den aktualisierten Listen von Udibox wurden die Kontaktdaten des Beschwerdeführers nicht mehr gelistet. Entsprechend stellte die Behörde die Unrechtmäßigkeit der mit dem Werbeversand einhergehenden Verarbeitung durch Progetto Udire fest.
Des Weiteren hatte Progetto Udire seine Informationspflicht verletzt. Weder enthielten die Werbebriefe Informationen über die Verarbeitung der Daten des Betroffenen noch war der Bußgeldempfänger einer entsprechenden Auskunftsanfrage des Beschwerdeführers nachgekommen. Auch auf zwei Auskunftsanfragen der Datenschutzbehörde hatte das Unternehmen im Laufe der Untersuchung nicht reagiert.
Außerdem waren die Zuständigkeiten des Bußgeldempfängers in dem mit GN Hearing geschlossenen Vertrag über Auftragsverarbeitung nicht ordnungsgemäß geregelt worden. .
Veröffentlicht am: 07-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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