AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil der Bußgeldempfänger auf dem Kurznachrichtendienst Twitter Videoaufnahmen einer Verhandlung vor dem Strafgericht Nr. 2 der Stadt Manresa gepostet hatte. Auf dem veröffentlichten Material waren Zeugen und die Prozessparteien zu sehen und zu hören. Das Gericht hatte sich darüber bei der Behörde beschwert. .
Veröffentlicht am: 07-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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