AEPD verhängt 300.000 Euro Bußgeld gegen SEGURCAIXA ADESLAS, S.A. DE SEGUROS Y REASEGUROS
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld, weil Auftragsverarbeiter des Unternehmens im Zeitraum vom 19.05.2016 bis zum 25.08.2020 unberechtigt E-Mail-Werbung an den Beschwerdeführer versandt hatten.
Der Werbeversand an den Betroffenen hielt über den gesamten Zeitraum hinweg an, obwohl dessen E-Mail-Adresse in der Robinson-Liste eingetragen war und der Beschwerdeführer bei SEGURCAIXA ADESLAS, S.A. DE SEGUROS Y REASEGUROS wiederholt (19.05.2016, 21.05.2019, 15.07.2019, 04.02.2020 und 25.08.2020) eine Löschung seiner Daten erbeten hatte. SEGURCAIXA ADESLAS hatte auf keine der Anfragen reagiert.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus 100 Tsd. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 6 DSGVO, 100 Tsd. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 17 DSGVO und aus 100 Tsd. EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 28 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 07-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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