AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen ORANGE ESPAÑA VIRTUAL, S.L.
Spanien: Zwei Kunden hatten bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht. Anlass der Beschwerden waren die Ausstellung einer zweiten SIM-Karte, die Übertragung des Telefonanschlusses auf eine andere Person sowie Online-Banking-Transaktionen, die die Beschwerdeführer nicht in Auftrag gegeben hatten.
Wie die Ermittlungen der Behörde ergaben, hatten betrügerische Dritte sich als die Betroffenen ausgegeben und bei ORANGE ESPAÑA VIRTUAL, S.L. eine Kopie von deren SIM-Karte beantragt. Nachdem ihnen diese ausgeliefert wurden, hatten die Betrüger die Karten zu verschiedenen Transaktionen zulasten der Betroffenen verwendet. Den Beschwerdeführern war so ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden.
Nach Auffassung der Behörde hatte ORANGE ESPAÑA VIRTUAL dabei die Identität der betrügerischen Antragsteller vor Ausstellung der SIM-Karten nicht ordnungsgemäß geprüft. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit. .
Veröffentlicht am: 02-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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