GPDP verhängt 200.000 Euro Bußgeld gegen Aimon S.r.l.

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen Aimon S.r.l. auf, nachdem zwei Betroffene Beschwerde wegen unerwünschter SMS-Werbung eingereicht hatten. Beide Beschwerdeführer hatten vergeblich versucht, das Unternehmen, welches die Nachrichten verschickt hatte, und das Unternehmen, für dessen Dienstleistungen in den SMS geworben wurde, zu kontaktieren und darum zu bitten, keine weitere Werbung mehr zu erhalten. Auch erhielten die Betroffenen keine zufriedenstellende Auskunft darüber, woher die Unternehmen ihre Daten bezogen hatten.
Aimon war vom Unternehmen B&T S.p.A. mit dem Versand von Werbe-SMS an potenzielle Kunden beauftragt worden. Um Kontaktdaten zu beziehen, hatte Aimon daraufhin andere Anbieter eingeschaltet, die ihrerseits die Datenbanken von Dritten erworben hatten. 
Wie die Behörde im Laufe ihrer Untersuchung feststellte, stammten die Daten der kontaktierten Personen aus ungeprüften und eindeutig unrechtmäßigen Listen ausländischer Unternehmen, deren Informationen teilweise aus Registrierungen auf Informationsportalen oder Online-Gewinnspielen stammten. In den Jahren 2018 bis 2020 wurden so je 2.49 Mio., 1.8 Mio. und 3.22 Mio. Werbe-SMS unrechtmäßig versandt.
Gegen B&T S.p.A. und Runwhip s.r.l. – ein Unternehmen, dass ebenso in den Kreislauf der Datenakquise involviert war – wurden in separaten Verfahren Bußgelder in Höhe von 400 Tsd. EUR bzw. 90 Tsd. EUR verhängt. .

Veröffentlicht am: 01-02-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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