APD verhängt 1.200 Euro Bußgeld gegen Forscher

Belgien: Das vorliegende Bußgeld ist das Ergebnis von Ermittlungen, welche die belgische Datenschutzbehörde in Zusammenarbeit mit der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) gegen die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation EU DisinfoLab durchgeführt hat. Der Bußgeldempfänger war als Forscher für die NGO tätig. 
Gegen die NGO waren über 200 Beschwerden von Betroffenen eingegangen. Grund der Beschwerden war eine von EU DisinfoLab durchgeführte Analyse, mit der die politische Herkunft von Posts im Kurznachrichtendienst Twitter identifiziert werden sollte, die im Zusammenhang mit der in Frankreich als „l’affaire Benalla“ (Benalle-Affäre) bekannten politischen Kontroverse standen. Für die Studie hatte die Organisation die Daten von 55 Tsd. Twitter-Konten verarbeitet, von denen über 3.300 als politisch klassifiziert worden waren. Die so generierten Rohdaten wurden online veröffentlicht. Eine Pseudonymisierung der Daten hatte nicht stattgefunden. Der Bußgeldempfänger war maßgeblich an der Studie und ihrer Veröffentlichung beteiligt.
Die Behörde stellte zwar heraus, dass die NGO von ihrer Pflicht, die Betroffenen individuell über die im Rahmen der Studie vorgenommene Verarbeitung ihrer Daten zu informieren, befreit war, weil dies die Studie und ihre spätere Veröffentlichung hätte gefährden können. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass die Veröffentlichung der Daten in nicht pseudonymisierter Form aufgrund der unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Rechte der Betroffenen keine Rechtsgrundlage hatte.
Im gleichen Bußgeldverfahren wurde gegen EU DisinfoLab ein Bußgeld in Höhe von 2.700 EUR verhängt. .

Veröffentlicht am: 27-01-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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