Tietosuojavaltuutetun toimisto verhängt 6.500 Euro Bußgeld gegen Reisebüro
Finnland: Die finnische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen gegen das Reisebüro aufgenommen, nachdem einer von dessen Kunden sie darauf hingewiesen hatte, dass die vom Bußgeldempfänger im Zusammenhang mit Visumanträgen vorgenommene Datenverarbeitung nicht datenschutzkonform sein könnte.
Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die Behörde fest, dass das Reisebüro eine unverschlüsselte Netzverbindung für sein Visumantragformular verwendete und von Kunden ausgefüllte Formulare als PDFs auf einem offenen Webserver speicherte. Den Formularen ließen sich u.a. die Namen, Kontaktdaten und Reisepassnummern der Betroffenen entnehmen. Die Behörde erkannte darin eine Pflichtverletzung des Bußgeldempfängers, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten.
Des Weiteren hatte der Kunde, welcher die Behörde auf die Datenschutzdefizite des Reisebüros hingewiesen hatte, den Bußgeldempfänger um die Löschung seiner Daten gebeten. Dieser war der Anfrage jedoch nicht nachgekommen. .
Veröffentlicht am: 27-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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