CNPD verhängt 6.800 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Das Unternehmen hatte auf seinem Firmengelände ein Videoüberwachungssystem angebracht, um seine Vermögenswerte zu schützen, Unfälle zu vermeiden und unberechtigten Zutritt zu unterbinden.
Bei ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass die vom Unternehmen vorgenommene Videoüberwachung zu umfassend gestaltet war. So hatte eine der Kameras dauerhaft den Arbeitsplatz einer Beschäftigten im Bild, eine andere war auf den Mitarbeiter-Raucherbereich gerichtet und mehrere Außenkameras erfassten Teile einer öffentlichen Straße und benachbarter Grundstücke. Die Behörde wertete dies als eine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung aufseiten des Bußgeldempfängers.
Darüber hinaus hatte der Bußgeldempfänger seine Informationspflicht verletzt, indem er weder seine Beschäftigten noch dritte Parteien (Kunden, Zulieferer, Dienstleister, Besucher) ordnungsgemäß über die mit der Videoüberwachung einhergehende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert hatte. .
Veröffentlicht am: 18-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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