Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Α.Α.Δ.Ε.
Griechenland: Die griechische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil Α.Α.Δ.Ε. ein medizinisches Gutachten, das eine Beschäftigte ihrem Antrag auf Sonderurlaub beigefügt hatte, unrechtmäßig an den Arbeitnehmerverband übermittelt hatte. Die Betroffene hatte in die Übermittlung nicht eingewilligt und war darüber auch nicht ordnungsgemäß informiert worden.
Das Bußgeld setzt sich anteilig zusammen aus 2.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, 1.500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f sowie Art. 32 DSGVO und 1.500 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO. .
Veröffentlicht am: 13-01-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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