AEPD verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Privatperson
Spanien: Die Aufsichtsbehörde ermittelt gegen die Verbreitung eines unverpixelten Videos auf Twitter durch eine Privatperson. In dem Video ist zu sehen, wie ein Mann gewalttätig gegenüber einer Frau wird und ihr minderjähriger Sohn versucht dieses zu verhindern. Das Teilen des Videos sollte Aufmerksamkeit bzgl. häuslicher Gewalt gegenüber Frauen erregen.
Die Behörde verhängte gegen die Person, welche das Video auf Twitter geteilt hatte, ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Euro wegen des Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 der DSGVO. Die Frau und der Sohn seien auf dem Video identifizierbar gewesen und bei der Abwägung der konkurrierenden Interessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des vorliegenden Falles verdiene das Interesse der Rechtsinhaberin am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und daran, dass diese nicht ohne ihre Einwilligung erhoben oder verbreitet werden, größeren Schutz als das angebliche öffentliche Interesse an ihrer Verbreitung. .
Veröffentlicht am: 21-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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