ANSPDCP verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen Societatea Civilă Medicală Policlinica Tommed
Rumänien: Ein Patient hatte bei der rumänischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Klinik eingereicht, da diese seine personenbezogenen Daten, einschließlich seiner Gesundheitsdaten, an einen anderen Verantwortlichen weitergegeben hatte. Dies geschah, ohne den Betroffenen darüber zu informieren und obwohl die Übermittlung nicht dem Zweck diente, für den die Daten erhoben worden waren.
Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz, der Zweckbindung sowie der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten von Societatea Civilă Medicală Policlinica Tommed. In diesem Zusammenhang stellte die Behörde ebenso eine Verletzung der Rechenschaftspflicht des Bußgeldempfängers fest. .
Veröffentlicht am: 16-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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