AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen CEYLLE SOLUTIONS & DEVELOPMENT S.L.
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil das Unternehmen personenbezogene Daten des Beschwerdeführers unberechtigterweise gegenüber mehreren anderen Unternehmen offengelegt hatte.
Der Betroffene war Partner beim Bußgeldempfänger. Seine Ex-Frau, die dort ebenfalls als Partner und Administrator tätig war, hatte aufgrund der Insolvenz von CEYLLE SOLUTIONS & DEVELOPMENT S.L. an mehrere Zuliefer E-Mails verschickt, um künftige Lieferungen zu stornieren. Den E-Mails waren dabei Dokumente angehängt, welche mitunter personenbezogene Daten des Beschwerdeführers enthielten. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten von CEYLLE SOLUTIONS & DEVELOPMENT. .
Veröffentlicht am: 15-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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