AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen STAROFSERVICE SAS
Spanien: Ausgehend von der Beschwerde eines Betroffenen verhängte die spanische Datenschutzbehörde das Bußgeld gegen das Unternehmen, weil es an den Betroffenen E-Mail-Werbung ohne dessen Einwilligung verschickt hatte.
Obwohl der Beschwerdeführer weiteren Werbemaßnahmen widersprochen hatte, war der Versand seitens STAROFSERVICE SAS nicht unmittelbar, sondern erst mehrere Tage später eingestellt worden. Der Bußgeldempfänger hatte dies im Laufe der Untersuchung damit erklärt, dass die E-Mail des Betroffenen, welche seinen Widerspruch enthielt, am Freitagabend um 21:37 Uhr verschickt und vom Kundenservice folglich erst am darauffolgenden Montag bearbeitet worden war. .
Veröffentlicht am: 03-12-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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