Persónuvernd verhängt 50.813 Euro Bußgeld gegen Ministerium für Industrie und Innovation
Island: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Aktion für Reisegutscheine im Zusammenhang, welche vom isländischen Ministerium für Industrie und Innovation im Kontext der Covid-19-Pandemie initiiert worden war, um im Sommer 2020 Inlandsreisen anzukurbeln. Die Gutscheine wurden den Nutzern über die App des Unternehmens YAY ehf. zur Verfügung gestellt. Um die Geschenke in Anspruch nehmen zu können, mussten die Betroffenen dabei nicht nur auf umfangreiche Weise personenbezogene Daten hinterlegen, sondern auch Berechtigungen für Zugriffe auf ihre Mobiltelefone gewähren.
Vor diesem Hintergrund hatte die isländische Datenschutzbehörde Ermittlungen gegen das Ministerium als den für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie gegen YAY ehf. als dessen Auftragsverarbeiter aufgenommen. Dabei stellte sie eine Vielzahl von Datenschutzverstößen fest.
So hatte das Ministerium gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Transparenz verstoßen, da die teilnehmenden Nutzer lediglich den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der YAY-App zustimmen mussten, um an der Gutscheinaktion teilzunehmen, anstatt ausdrücklich der im Rahmen der Aktion vorgenommenen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen. Ebenso machte die Behörde einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung aus, da die von den Betroffenen eingeholten Daten (und Datenzugänge) umfangreicher waren als für den Verarbeitungszweck notwendig.
Des Weiteren stellte die Behörde fest, dass das Ministerium gegen die ihm obliegende Informationspflicht verstoßen hatte. Denn die Teilnehmenden waren nicht ordnungsgemäß über die im Rahmen der Gutscheinaktion tatsächlich vorgenommene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt worden.
Ferner hatte das Ministerium es versäumt, die Verarbeitungstätigkeit von YAY in einem Vertrag über Auftragsverarbeitung zu regeln, und außerdem seine Pflicht verletzt, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten.
Gegen YAY ehf. wurde im selben Bußgeldverfahren ein Bußgeld in Höhe von 4.000.000 ISK (ca. 27.100 EUR) verhängt. .
Veröffentlicht am: 26-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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