AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen ANIVERSALIA NETWORKS, S.L.
Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht. Grund war der Umstand, dass die von ANIVERSALIA NETWORKS, S.L. auf der Website aniversalia.com verwendete Datenschutzerklärung keine E-Mail oder Telefonnummer des Verantwortlichen enthielt, unter der Betroffene ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch ausüben konnten. Stattdessen waren Betroffene dafür auf die postalische Adresse der Unternehmenszentrale verwiesen worden.
Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Informationspflicht des Bußgeldempfängers. Wie die Untersuchung ergab, hatte ANIVERSALIA NETWORKS, S.L. seine Datenschutzerklärung nach Inkrafttreten der DSGVO nicht an die neuen Vorgaben angepasst. .
Veröffentlicht am: 23-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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