AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Nachbarschaftsgemeinschaft
Spanien: Ein Betroffener hatte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Nachbarschaftsgemeinschaft eines im Bußgeldbescheid nicht namentlich genannten Ortes eingereicht. Anlass der Beschwerde war der Umstand, dass das Informationsschild zu vom Bußgeldempfänger betriebenen Videokameras keine Angaben zum Verantwortlichen enthielt. Die Behörde wertete dies als eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten der Nachbarschaftsgemeinschaft. .
Veröffentlicht am: 22-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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