UODO verhängt 79.625 Euro Bußgeld gegen Bank Millennium S.A.
Polen: Der vorliegende Bußgeldbescheid steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, welche sich bei der Bank ereignet hatte. Von der Bank an zwei Kunden postalisch versandte Unterlagen waren dem Kurierdienst, der mit der Zustellung beauftragt worden war, verloren gegangen. Die Dokumente enthielten mitunter die Namen, PESEL-Nummern (polnische Personenidentifikationsnummer), Adressen, Kontonummern und Kundennummern der Betroffenen.
Die polnische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld gegen die Bank Millennium S.A, weil das Finanzinstitut ihr die Datenpanne nicht gemeldet und die Betroffenen nur unzureichend über den Vorfall informiert hatte. Der Bußgeldempfänger hatte von einer Meldung an die Behörde abgesehen, weil er das Risiko für die Betroffenen fälschlicherweise nur als durchschnittlich bewertet hatte.
Das Finanzinstitut hatte Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Das Verwaltungsgericht Warschau bestätigte in seinem Urteil vom 1. Juli 2022 jedoch die Entscheidung der Datenschutzbehörde. .
Veröffentlicht am: 15-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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