AEPD verhängt 42.000 Euro Bußgeld gegen IBERDROLA CLIENTES, SAU
Spanien: Der Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen den Energieversorger ein, nachdem der Energieversorgungsvertrag, den er für eine Mietwohnung abgeschlossen hatte, ohne seine Einwilligung geändert worden war.
Die anschließenden Untersuchungen der Behörde legten nahe, dass die Änderungen von einem Betrüger initiiert worden waren, welcher sich als der Betroffene ausgegeben hatte. Vor diesem Hintergrund wertete die Behörde die mit der Vertragsänderung einhergehende, von IBERDROLA CLIENTES, SAU vorgenommene Verarbeitung der Daten des Betroffenen als unrechtmäßig.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 70.000 EUR wurde wegen freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis um je 20% auf 42.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 15-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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