Datenschutzaufsichtsbehörde Bulgarien verhängt 383 Euro Bußgeld gegen Bank
Bulgarien: Die bulgarische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil die im Bußgeldbescheid nicht namentlich aufgeführte Bank Kontoinformationen des Betroffenen ohne Rechtsgrundlage an ein drittes Unternehmen übermittelt hatte. Die Behörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung.
Bei dem Unternehmen handelte es sich um einen angeblichen Gläubiger des Betroffenen. Der Betroffene hatte Beschwerde bei der Behörde eingereicht, nachdem er von diesem ein Mahnschreiben wegen vermeintlicher Schulden erhalten hatte, deren Existenz er bestritt. .
Veröffentlicht am: 11-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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