Datenschutzaufsichtsbehörde Griechenland verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen PREMIUMMEDIA
Griechenland: Ein Betroffener hatte Beschwerde bei der griechischen Datenschutzbehörde eingereicht, nachdem ihm weiterhin der E-Mail-Newsletter des Bußgeldempfängers zugestellt worden war, obwohl er diesen zuvor deabonniert hatte.
Grund für den anhaltenden Versand war ein technischer Fehler, welcher zur Folge hatte, dass die E-Mail-Adresse des Betroffenen nicht von der Liste der Newsletter-Empfänger entfernt worden war. Die Behörde erkannte darin einer Verletzung des Widerspruchsrechts des Betroffenen durch PREMIUMMEDIA sowie ein Versäumnis, Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu gewährleisten.
Nach Würdigung neuer Beweise reduzierte die griechische Datenschutzbehörde in ihrer Entscheidung vom 19. April 2022 die Bußgeldhöhe von ursprünglich 5.000 EUR auf 1.000 EUR. .
Veröffentlicht am: 09-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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