AEPD verhängt 40.000 Euro Bußgeld gegen VODAFONE SERVICIOS, S.L.U.
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein, da ihm VODAFONE SERVICIOS, S.L.U. Leistungen in Rechnung gestellt hatte, welche der Betroffene nicht gebucht hatte.
Der Betroffene war Kunde des Vodafone Konzerns. Im Dezember 2020 hatte er in seinem Kundenprofil vier noch nicht beglichene Rechnungen entdeckt, auf die er jedoch trotz entsprechender Zahlungserinnerungen nicht zugreifen konnte. Als der Beschwerdeführer daraufhin VODAFONE SERVICIOS kontaktierte, wurde ihm mitgeteilt, dass es bei Vodafone ein zweites Konto gebe, dessen Angaben in Teilen denen des Betroffenen entsprechen. Weiter erklärte Vodafone, dass die Rechnungen sich auf einen Mobiltelefonanschluss für ein online erworbenes Handy beziehen, und schickte ihm per E-Mail eine Kopie der Rechnungen. Diese enthielten zwar die nationale ID des Betroffenen (DNI), auf deren Grundlage die Konten miteinander verknüpft wurden, jedoch stimmten weder der Name noch die Adresse des Rechnungsempfängers mit denen des Betroffenen überein.
Wie die Untersuchung der Behörde ergab, hatte ein betrügerischer Dritter den Mobilfunkvertrag zu Lasten des Betroffenen geschlossen. Die Identität des Betrügers war von Vodafone dabei nicht geprüft worden. Vor diesem Hintergrund stellte die Behörde fest, dass die ausgehend vom besagten Vertrag vorgenommene Verarbeitung der Daten des Betroffenen durch Vodafone unrechtmäßig erfolgt war.
Die ursprüngliche Bußgeldhöhe wurde wegen freiwilliger Zahlung von 50.000 EUR um 20% auf 40.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 27-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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