Datatilsynet verhängt 67.240 Euro Bußgeld gegen Region Syddanmark

Dänemark: Das Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, welche die dänische Region Syddanmark (Süddänemark) der dänischen Datenschutzbehörde am 9. März 2020 gem. Art. 33 DSGVO gemeldet hatte. Seit Mai 2011 war auf der Website der Region eine PowerPoint-Präsentation abrufbar, die im Universitätskrankenhaus Odense zu Schulungszwecken erstellt worden war und Diagramme mit personenbezogenen Daten von 3.915 Patienten enthielt. Dazu gehörten neben Angaben zum Gesundheitszustand der Betroffenen auch deren Sozialversicherungsnummern.
Der Bußgeldempfänger verwendete zwar ein Screening-Tool, um regelmäßig nach unbeabsichtigten Veröffentlichungen von Sozialversicherungsnummern auf seiner Website zu suchen. Dieses war jedoch nicht in der Lage, die zugrunde liegenden Daten in PowerPoint-Präsentationen zu scannen. Entsprechend wurde die Region erst auf die besagte Präsentation aufmerksam, als das Krankenhaus im Februar 2020 diesbezüglich von einem Bürger kontaktiert wurde.
Vor diesem Hintergrund befand die Datenschutzbehörde, dass die Region Syddanmark die ihr obliegende Pflicht verletzt hatte, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die ein dem Risiko für die Betroffenen angemessenes Sicherheitsniveau gewährleisten. .

Veröffentlicht am: 17-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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