An Coimisiún um Chosaint Sonraí verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Three Ireland Limited

Irland: Das Telekommunikationsunternehmen hatte Anfang 2021 E-Mail-Werbung an einen Kunden versandt, ohne dass von diesem eine Einwilligung dafür vorlag.
Der Betroffene hatte zuvor in den Erhalt von Werbe-E-Mails eingewilligt, dem Mitte Februar 2021 allerdings widersprochen. Bei der Bearbeitung des Widerspruchs kam es jedoch aufgrund des zeitgleichen Versands von zwei Datensätzen zu einem Problem, das dazu führte, dass das System nicht korrekt aktualisiert wurde. Infolgedessen wurden in den folgenden Wochen drei weitere Marketing-E-Mails an den Beschwerdeführer versandt.
Three Ireland Limited hatte gegen die ursprüngliche Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde, zu der keine Informationen veröffentlicht wurden, Rechtsmittel eingelegt. Das Dublin Metropolitan District Court bestätigte im anschließenden Verfahren jedoch den Datenschutzverstoß. Bei der Festlegung der Sanktion wandte das Gericht dabei den Probation of Offenders Act an (irisches Gesetz über die Bewährung von Straftätern) mit der Maßgabe, dass das Unternehmen 3.000 EUR an die Wohltätigkeitsorganisation Little Flower Penny Dinners spendet. Entsprechend handelt es sich bei der hier aufgeführten Sanktion um kein Bußgeld im eigentlichen Sinne. .

Veröffentlicht am: 09-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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