An Coimisiún um Chosaint Sonraí verhängt 225.000.000 Euro Bußgeld gegen WhatsApp Ireland Ltd.

Irland: Das Bußgeld steht mit umfassenden Ermittlungen gegen WhatsApp Ireland Ltd. im Zusammenhang, welche die irische Datenschutzbehörde DPC am 10. Dezember 2018 begonnen hatte. Die DPC hatte untersucht, ob das Unternehmen seinen Pflichten bzgl. der Bereitstellung und Transparenz von Informationen für Nutzer und Nichtnutzer des Messenger-Dienstes WhatsApp nachgekommen ist. Besonderes Augenmerk der Behörde galt dabei Informationen bzgl. der Übermittlung personenbezogener Daten zwischen WhatsApp und anderen Unternehmen, welche zum Facebook-Konzern gehörten.
Im Dezember 2020 legte die DPC allen beteiligten Aufsichtsbehörden einen Entscheidungsentwurf gemäß Artikel 60 DSGVO vor. Dagegen legten acht Aufsichtsbehörden Widerspruch ein. Da die DPC mit diesen keine Einigung erzielen konnte, leitete sie am 3. Juni 2021 ein Streitbeilegungsverfahren gemäß Artikel 65 DSGVO ein.
Am 28. Juli 2021 traf der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) eine verbindliche Entscheidung in der Sache. Die Entscheidung enthielt eine klare Anweisung, welche die Datenschutzbehörde dazu aufforderte, die Bußgeldhöhe auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren, die in der Entscheidung des EDPB enthalten waren, neu zu bewerten und zu erhöhen. 
Ausgehend hiervon verhängte die irische Datenschutzbehörde aufgrund eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie der WhatsApp obliegenden Informationspflichten ein Bußgeld in Höhe von 225 Mio. EUR gegen das Unternehmen. Dieses setzt sich zusammen aus 90.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, 30.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 DSGVO, 30.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 13 DSGVO und aus 75.000.000 EUR wegen eines Verstoßes gegen Art. 14 DSGVO.
Daneben sprach die DPC ferner eine Verwarnung aus und ordnete WhatsApp an, seine Verarbeitung durch eine Reihe spezifischer Abhilfemaßnahmen in Einklang mit den Vorschriften zu bringen.
Nachtrag:
Eine am EuG erhobene Klage seitens WhatsApp gegen den Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses in dieser Angelegenheit wurde seitens des Gerichts als unzulässig abgewiesen. WhatsApp müsse den Beschluss zunächst vor nationalen Gerichten angreifen. .

Veröffentlicht am: 02-09-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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