AEPD verhängt 1.000 Euro Bußgeld gegen Eigentümergemeinschaft
Spanien: Ein Beschäftigter reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Eigentümergemeinschaft ein. Die Beschwerde hatte mehrere Überwachungskameras zum Gegenstand, welche der Bußgeldempfänger auf seinem Grundstück angebracht hatte. Diese erfassten neben dem Eingang zur Anlage auch dauerhaft die Arbeitsplätze und Umkleideräume des Sicherheitspersonals, von den Bewohnern der Anlage gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie den Swimmingpool sowie angrenzende, öffentliche Straßen und Gehwege. Die Datenschutzbehörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. .
Veröffentlicht am: 30-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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