CNPD verhängt 6.600 Euro Bußgeld gegen Unternehmen
Luxemburg: Der Bußgeldbescheid steht mit einer von der luxemburgischen Datenschutzbehörde durchgeführten Kontrolle des nicht namentlich aufgeführten Unternehmens im Zusammenhang. Die Untersuchung ergab, dass der Bußgeldempfänger die Position seines internen Datenschutzbeauftragten nicht im Einklang mit der DSGVO gestaltet hatte.
So waren die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nicht der Datenschutzbehörde mitgeteilt worden und es wurden dem Datenschutzbeauftragten keine ausreichenden Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben bereitgestellt.
Außerdem verfügte das Unternehmen über keinen formalisierten Kontrollplan, nach dem sein Datenschutzbeauftragter die unternehmensinterne Einhaltung der DSGVO-Vorgaben überwachte. Stattdessen war der Datenschutzbeauftragte lediglich auf einer ad-hoc-Basis in entsprechende Kontrollen eingebunden worden. Das Unternehmen hatte zwar im Laufe der Ermittlungen Änderungen vorgenommen und einen Kontrollplan erstellt, konnte jedoch nicht nachweisen, dass dieser auch tatsächliche Anwendung fand. .
Veröffentlicht am: 24-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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