AEPD verhängt 96.000 Euro Bußgeld gegen Vodafone España, S.A.U.
Spanien: Eine Betroffene reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein, da es ihrer Löschanfrage nicht entsprochen hatte.
Die Beschwerdeführerin hatte am 10. September 2019 von ISGF im Auftrag von Vodafone España, S.A.U. mehrere Anrufe erhalten, in denen sie dazu aufgefordert wurde, ausstehende Schulden zu begleichen. Die Schulden, um die es ging, standen mit einem Vertrag über einen ADSL-Anschluss im Zusammenhang. Dieser war allerdings nicht von der Betroffenen, sondern von einer dritten Partei abgeschlossen worden, welche den Namen und die ID-Nummer der Betroffenen auf betrügerische Weise dazu verwendet hatte, um den Vertrag auf ihre Person abzuschließen.
Daraufhin kontaktierte die Betroffene am 12. September 2019 die katalanische Polizei und forderte ISGF zur Annullierung des Vertrags auf. Am 8. September 2020 bat sie Vodafone España ferner um die Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Der Bußgeldempfänger hatte auf ihre Anfrage jedoch nicht geantwortet.
Das ursprüngliche Bußgeld von 120.000 EUR setzte sich zusammen aus 70.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 und aus 50.000 EUR aufgrund eines Verstoßes gegen Art. 17 Abs. 1 DSGVO. Wegen freiwilliger Zahlung wurde die Bußgeldhöhe um 20% auf 96.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 04-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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