AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen UST GLOBAL ESPAÑA, S.A.
Spanien: Eine ehemalige Beschäftigte reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Consultingunternehmen ein, da dieses ihre personenbezogenen Daten in einer E-Mail gegenüber einem Kollegen offengelegt hatte.
UST GLOBAL ESPAÑA, S.A. war im Rahmen eines Projekts als Dienstleister für OpenBank tätig. Vor diesem Hintergrund hatte der Vorgesetze der Betroffenen am 8. Januar 2020 das Finanzinstitut per E-Mail darüber benachrichtigt, dass die Beschwerdeführerin und ein weiterer Mitarbeiter von UST GLOBAL künftig an dem Projekt beteiligt sein werden, und um VPN-Zugänge für beide gebeten.
Die E-Mail war dabei auch an beide Beschäftigten als Kopie versandt worden und enthielt ihre Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Dadurch erhielten beide wechselseitig unbefugten Zugang zu den Daten ihres Kollegen. Die Datenschutzbehörde erkannte darin eine Verletzung des Grundsatzes der Integrität und Vertraulichkeit aufseiten von UST GLOBAL. .
Veröffentlicht am: 02-08-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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