CNPD verhängt 746.000.000 Euro Bußgeld gegen Amazon Europe Core S.à r.l

Luxemburg: Im Bericht zum Quartalsende 30. Juni 2021 (FORM 10-Q) gab AMAZON.COM, INC. an, dass die Amazon Europe Core S.à r.l mit Sitz in Luxemburg am 16. Juli 2021 von der Datenschutzaufsichtsbehörde CNPD einen Bußgeldbescheid in Höhe von 746 Mio. Euro erhalten hat. 
Das Bußgeld steht im Zusammenhang mit einer bereits 2018 eingereichten Beschwerde der französischen Bürgerrechtsorganisation “La Quadrature du Net”. Ein Sprecher des Unternehmes sagt, dass es keine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gab und auch keine Daten an Dritte weitergegeben wurden. „Im Hinblick darauf, wie wir Kund:innen relevante Werbung anzeigen, beruht diese Entscheidung der CNPD auf subjektiven und ungeprüften Auslegungen des europäischen Datenschutzrechts, und die beabsichtigte Geldbuße steht selbst bei dieser Auslegung in überhaupt keinem Verhältnis.“
Wie sich einem Beitrag des Nachrichtenmagazins Bloomberg entnehmen ließ, setzte die CNPD Amazon mit dem 15. Januar 2022 zudem eine Frist, bis zu der von der Behörde geforderte Änderungen an der Datenschutzpraxis vorgenommen werden müssen. Für jeden Tag nach Verstreichen dieser Deadline droht dem Unternehmen ein zusätzliches Bußgeld in Höhe von 746.000 EUR. Während einer Anhörung kritisierte ein Anwalt des Konzerns die Frist als unrealistisch, da die Entscheidung der CNPD unklar im Hinblick darauf sei, welche Änderungen auf welche Weise genau umzusetzen seien. Dies wiederum wies ein Anwalt der Behörde zurück – der Bußgeldbescheid sei zum einen sehr klar und zum anderen sei es nicht die Aufgabe der Behörde, als Informationsschalter für Amazon zu fungieren und dem Unternehmen Handlungsratschläge zu erteilen (die CNPD sei, so der Anwalt wörtlich, “not a helpdesk for Amazon to tell them what to do”).
Am 17. Dezember 2021 suspendierte das Verwaltungsgericht des Großherzogtums Luxemburg die von der Datenschutzbehörde an Amazon erteilte Anordnung, seine Datenschutzpraxis bis zum 15. Januar 2022 anzupassen. Nach Auffassung des Gerichts war diese Anordnung nicht klar und präzise genug formuliert. Zu dem eigentlichen Bußgeld äußerte sich das Verwaltungsgericht nicht. Dessen Einzug ist vorerst ausgesetzt, da Amazon Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt hat.
Weitere Details zum Bußgeldbescheid sind bisher nicht bekannt. Die CNPD darf sich nicht zu Einzelfällen äußern. .

Veröffentlicht am: 30-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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