AEPD verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen UNIVERSIDAD A DISTANCIA DE MADRID, S.A.
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Fernuniversität ein, da diese seiner Löschanfrage nicht ordnungsgemäß entsprochen hatte.
Der Beschwerdeführer hatte UNIVERSIDAD A DISTANCIA DE MADRID, S.A. am 10. Februar 2021 via E-Mail dazu aufgefordert, sämtliche von ihm gespeicherten, personenbezogenen Daten zu löschen und nicht länger zu verarbeiten. Am 15. Februar 2021 wurde ihm bestätigt, dass seine Anfrage bearbeitet wurde und dass seine Daten entsprechend vollständig gelöscht wurden. Dennoch erhielt der Betroffene am 17. März und am 14. April 2021 E von der Universität -Mail-Werbung, die im Zusammenhang mit einer Job-Messe und kostenlosen Online-Kursen stand.
Wegen freiwilliger Zahlung und Schuldeingeständnis wurde die Bußgeldhöhe von 5.000 EUR um je 20% auf 3.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 30-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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