CNIL verhängt 400.000 Euro Bußgeld gegen MONSANTO COMPANY

Frankreich: MONSANTO ist Produzent des in der EU umstrittenen Unkrautvernichtungssmittels Glyphosat. Im Mai 2019 enthüllten mehrere Medien, dass das Unternehmen im Besitz einer Datei war, welche personenbezogene Daten von mehr als 200 politischen Persönlichkeiten oder Mitgliedern der Zivilgesellschaft (z. B. Journalisten, Umweltaktivisten, Wissenschaftlern oder Landwirten) enthielt, die den Diskurs und die öffentliche Meinung über die Erneuerung der Zulassung von Glyphosat in Europa beeinflussen konnten. Gleichzeitig gingen bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL sieben Beschwerden von Personen ein, die von diesem Dossier betroffen waren.
Die Datei enthielt Angaben zur Organisation und Position der Betroffenen, sowie ihre Geschäftsadresse, geschäftliche Telefonnummer, Mobiltelefonnummer, geschäftliche E-Mail-Adresse und in einigen Fällen auch ihren Twitter-Account. Darüber hinaus erhielt jede Person eine Punktzahl von 1 bis 5, um ihren Einfluss, ihre Glaubwürdigkeit und ihre Unterstützung für MONSANTO bei verschiedenen Themen wie Pestiziden oder genetisch veränderten Organismen zu bewerten.
Vor diesem Hintergrund stellte die Datenschutzbehörde eine Verletzung der Monsanto obliegenden Informationspflicht fest. Denn die Betroffenen waren über die Speicherung ihrer Daten in der besagten Datei nicht informiert worden. Die Behörde betonte in diesem Zusammenhang, dass es im vorliegenden Fall zwar nicht erforderlich war, die Zustimmung der Betroffenen einzuholen, sie aber über die Datei informiert werden mussten, um ihre Rechte, insbesondere ihr Widerspruchsrecht, wahrnehmen zu können. Die CNIL kritisierte außerdem, dass die Betroffenen erst über die Datei in Kenntnis gesetzt wurden, nachdem deren Existenz durch die Medien bereits aufgedeckt worden war, obwohl MONSANTO für fast alle betroffenen Personen über Kontaktinformationen (Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) verfügte.
Ferner ergaben die Untersuchungen der CNIL, dass die Datei im Auftrag von MONSANTO von mehreren auf Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying spezialisierten Unternehmen im Rahmen einer großen Interessenvertretungskampagne erstellt worden war. Monsanto hatte die Verarbeitungsaktivitäten dieser Unternehmen dabei nicht mit einem Vertrag über Auftragsverarbeitung geregelt.  .

Veröffentlicht am: 28-07-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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